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Chinas Plan zur Zollanpassung

Gemäß dem Tarifanpassungsplan 2025 werden Chinas Tarifanpassungen ab dem 1. Januar 2025 wie folgt aussehen:

Meistbegünstigungszollsatz

• Erhöhung des Meistbegünstigungszollsatzes für einige importierte Sirupe und zuckerhaltige Vormischungen im Rahmen der Verpflichtungen Chinas gegenüber der Welthandelsorganisation.

• Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes auf importierte Waren mit Ursprung in der Union der Komoren.

Vorläufiger Zollsatz

• Einführung vorläufiger Einfuhrzölle für 935 Waren (ausgenommen Waren mit Zollkontingenten), wie etwa die Senkung der Einfuhrzölle auf Cycloolefinpolymere, Ethylen-Vinylalkohol-Copolymere usw. zur Unterstützung wissenschaftlicher und technologischer Innovationen; die Senkung der Einfuhrzölle auf Natriumzirkoniumcyclosilikat, virale Vektoren für die CAR-T-Tumortherapie usw. zum Schutz und zur Verbesserung der Lebensgrundlage der Menschen; die Senkung der Einfuhrzölle auf Ethan und einige recycelte Kupfer- und Aluminiumrohstoffe zur Förderung einer grünen und kohlenstoffarmen Entwicklung.

• Weiterhin Ausfuhrzölle auf 107 Waren wie Ferrochrom erheben und für 68 davon vorläufige Ausfuhrzölle einführen.

Zollkontingentsatz

Die Zollkontingentverwaltung für acht Kategorien importierter Waren, wie z. B. Weizen, wird weiterhin umgesetzt, wobei der Zollsatz unverändert bleibt. Der Quotensteuersatz für Harnstoff, Mehrnährstoffdünger und Ammoniumhydrogenphosphat bleibt weiterhin ein vorläufiger Steuersatz von 1 %, und für eine bestimmte Menge Baumwolle, die außerhalb des Kontingents importiert wird, gilt weiterhin ein vorläufiger Steuersatz in Form einer gleitenden Steuerskala.

Abkommenssteuersatz

Gemäß den zwischen China und den betreffenden Ländern und Regionen unterzeichneten und geltenden Freihandelsabkommen und Präferenzhandelsvereinbarungen wird der vereinbarte Steuersatz auf einige importierte Waren aus 34 Ländern und Regionen im Rahmen von 24 Abkommen angewendet. Unter diesen Abkommen tritt das Freihandelsabkommen zwischen China und den Malediven am 1. Januar 2025 in Kraft und führt zu Steuersenkungen.

Vorzugssteuersatz

Die 43 am wenigsten entwickelten Länder, die diplomatische Beziehungen zu China unterhalten, sollen weiterhin zollfrei für 100 % ihrer Waren sein und Vorzugssteuersätze einführen. Gleichzeitig sollen gemäß dem Asiatisch-Pazifischen Handelsabkommen und dem Briefwechsel zwischen China und den jeweiligen ASEAN-Mitgliedsregierungen weiterhin Vorzugssteuersätze für einige importierte Waren aus Bangladesch, Laos, Kambodscha und Myanmar eingeführt werden.

Darüber hinaus werden ab 14. Mai 2025, 12:01 Uhr, die Zusatzzölle auf importierte Waren mit Ursprung in den USA von 34 % auf 10 % angepasst und der Zusatzzollsatz von 24 % auf die USA für 90 Tage ausgesetzt.


Veröffentlichungszeit: 27. Mai 2025