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Neue chinesische Stahlexportpolitik im Jahr 2026

Die neueste Kernrichtlinie für Stahlexporte ist die Bekanntmachung Nr. 79 aus dem Jahr 2025 des Handelsministeriums und der Generalzolldirektion. Ab dem 1. Januar 2026 wird für Stahlprodukte unter 300 Zolltarifnummern ein Exportlizenzmanagement eingeführt. Grundprinzip ist die Beantragung einer Lizenz auf Basis eines Exportvertrags und eines Konformitätszertifikats, ohne Mengen- oder Qualifikationsbeschränkungen. Im Fokus stehen die Rückverfolgbarkeit der Qualität, Überwachung und Statistik sowie die industrielle Modernisierung. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte und Richtlinien für die Umsetzung aufgeführt:

I. Kern und Geltungsbereich der Richtlinie

Veröffentlichung und Inkrafttreten: Veröffentlicht am 12. Dezember 2025, wirksam ab 1. Januar 2026.

Abdeckung: 300 zehnstellige Zollcodes, die die gesamte Wertschöpfungskette von Rohstoffen (unlegiertes Roheisen, recycelte Stahlrohstoffe) über Zwischenprodukte (Stahlknüppel, Stranggussknüppel) bis hin zu Fertigprodukten (warmgewalzte/kaltgewalzte/beschichtete Coils, Rohre, Profile usw.) abdecken; recycelte Stahlrohstoffe müssen der Norm GB/T 39733-2020 entsprechen.

Managementziele: Stärkung der Exportüberwachung und Qualitätskontrolle, Lenkung der Branche von der „Skalenexpansion“ zur „Wertsteigerung“, Eindämmung unkontrollierter Exporte von Produkten mit geringer Wertschöpfung und Förderung der grünen Transformation der Branche.

Wichtigste Rahmenbedingungen: Einhaltung der WTO-Regeln, keine Ausfuhrmengenbeschränkungen, keine neuen Hürden für die Geschäftsqualifizierung und ausschließliche Stärkung des Qualitäts- und Compliance-Managements. II. Wichtige Punkte für die Lizenzbeantragung und -verwaltung

Schritte | Kernanforderungen

Anwendungsmaterialien
1. Ausfuhrvertrag (überprüft die Echtheit des Handels)

2. Vom Hersteller ausgestelltes Produktqualitätsprüfzertifikat (Vorqualifizierung der Qualitätskontrolle)

3. Weitere von der Visumbehörde geforderte Unterlagen

Ausstellung und Gültigkeit
Die Lizenzen werden gestaffelt ausgestellt, ihre Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate und sie können nicht ins nächste Jahr übertragen werden; Lizenzen für das Folgejahr können ab dem 10. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden.

Zollabfertigungsprozess
Eine Ausfuhrgenehmigung muss bei der Zollanmeldung eingereicht werden; der Zoll gibt die Waren nach Überprüfung frei; das Fehlen einer Genehmigung oder unvollständige Unterlagen beeinträchtigen die Effizienz der Zollabfertigung.

Folgen eines Verstoßes
Die Ausfuhr ohne Lizenz/mit gefälschten Materialien zieht administrative Strafen nach sich, die sich auf die Kreditwürdigkeit und die nachfolgenden Ausfuhrgenehmigungen auswirken.

III. Empfehlungen zu Compliance und Reaktion im Unternehmen

Listenprüfung: Überprüfen Sie anhand der 300 Zollcodes im Anhang der Bekanntmachung, ob Ihre Exportprodukte aufgeführt sind. Achten Sie dabei besonders auf die Standardanforderungen für Sonderkategorien wie z. B. recycelte Stahlrohstoffe.

Verbesserung des Qualitätssystems: Verbesserung der Qualitätskontrolle während des gesamten Produktionsprozesses, um die Echtheit und Rückverfolgbarkeit der Werkszertifikate zu gewährleisten; Kontaktaufnahme mit externen Zertifizierungsstellen zur Steigerung der internationalen Anerkennung.

Standardisierung von Verträgen und Dokumenten: Qualitätsklauseln und Prüfstandards in Verträgen klar definieren und konforme Qualitätsprüfzertifikate im Voraus erstellen, um Verzögerungen bei der Zertifikatsausstellung aufgrund fehlender Unterlagen zu vermeiden.

Optimierung der Exportstruktur: Reduzierung der Exporte von Produkten mit geringer Wertschöpfung und hohem Energieverbrauch sowie Steigerung der Forschung und Entwicklung und Vermarktung von Produkten mit hoher Wertschöpfung (wie z. B. legiertem Baustahl und Spezialstahlrohren), um den Kostendruck durch die Einhaltung von Vorschriften zu verringern.

Compliance-Schulung: Organisieren Sie Schulungen für die Teams der Zollanmeldung, der Qualitätskontrolle und der Geschäftsbereiche zu neuen Richtlinien, um eine reibungslose Prozessintegration zu gewährleisten; kommunizieren Sie im Voraus mit den Visaagenturen, um sich mit den lokalen Bearbeitungsdetails vertraut zu machen.

IV. Auswirkungen auf das Exportgeschäft
Kurzfristig: Erhöhte Compliance-Kosten könnten zu einem Rückgang der Exporte von Produkten mit geringer Wertschöpfung führen und die Unternehmen zwingen, ihre Preis- und Bestellstrukturen anzupassen.

Langfristig: Verbesserung der Qualität der Exportprodukte und des internationalen Rufs, Abbau von Handelskonflikten, Förderung des Wandels der Branche hin zu einer qualitativ hochwertigen Entwicklung und Verbesserung der Unternehmensgewinnstruktur.

Referenzen: 18 Dokumente

 


Veröffentlichungsdatum: 05.01.2026