Die neueste Kernrichtlinie für Stahlexporte ist die Bekanntmachung Nr. 79 aus dem Jahr 2025 des Handelsministeriums und der Generalzolldirektion. Ab dem 1. Januar 2026 wird für Stahlprodukte unter 300 Zolltarifnummern ein Exportlizenzmanagement eingeführt. Grundprinzip ist die Beantragung einer Lizenz auf Basis eines Exportvertrags und eines Konformitätszertifikats, ohne Mengen- oder Qualifikationsbeschränkungen. Im Fokus stehen die Rückverfolgbarkeit der Qualität, Überwachung und Statistik sowie die industrielle Modernisierung. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte und Richtlinien für die Umsetzung aufgeführt:
Veröffentlichungsdatum: 05.01.2026
