Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 trat die Bekanntmachung Nr. 79 aus dem Jahr 2025 des Handelsministeriums und der Generalzolldirektion offiziell in Kraft. Damit wurde die Verwaltung von Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Stahlprodukte in meinem Land nach einer 16-jährigen Unterbrechung wieder aufgenommen. Im Mittelpunkt stehen die Standardisierung der Exporte sowie die Stärkung der Qualitätssicherung und -kontrolle. Es gibt keine Mengen- oder Qualifikationsbeschränkungen, und die Regelungen umfassen 300 Zolltarifnummern und decken die gesamte Lieferkette von Rohstoffen über Zwischenprodukte bis hin zu Fertigprodukten ab.
Wichtigste Punkte der neuen Bestimmungen:
Geltungsbereich und Produkte: Umfasst 300 Zollcodes, darunter unlegiertes Roheisen, Eisenschwamm, Stahlknüppel, Brammen, warm- und kaltgewalzte Coils sowie beschichtete Produkte und deckt damit die gesamte Lieferkette von Rohstoffen über Zwischenprodukte bis hin zu Fertigprodukten ab.
Es gibt keine Exportmengenbeschränkungen oder Unternehmensqualifikationsgenehmigungen; die Einhaltung der WTO-Regeln wird gewährleistet.
Lizenzantrag und -erteilung
Schritte | Kernanforderungen
Antragsunterlagen: Exportvertrag (vom chinesischen Vertragspartner abgestempelt, vom ausländischen Vertragspartner unterzeichnet/abgestempelt) + Produktqualitätsprüfzertifikat des Herstellers (mit Qualitätsprüfsiegel/Amtssiegel), Handelskammer der Stadt Jiaxing
Ausstellende Behörde: Für zentral verwaltete staatseigene Unternehmen in Peking stellt das Lizenzbüro des Handelsministeriums die Lizenz aus; für andere Unternehmen stellt die Handelsabteilung der jeweiligen Provinz/Stadt bzw. Unterprovinz des Unternehmens, in der sie ihren Sitz haben, die Lizenz aus. Handelsministerium der Volksrepublik China
Lizenzverwaltung: Allgemeiner Handel: „Eine Lizenz pro Charge“; Verarbeitungs-/Kompensationshandel: „Nicht eine Lizenz pro Charge“ (≤12 Zollabfertigungen innerhalb des Gültigkeitszeitraums) Handelsamt der Stadt Jiaxing
Gültigkeit: Gemäß den Lizenzerteilungsbestimmungen, vorbehaltlich der Systemkennzeichnung
Wichtigste Anforderungen an das Qualitätszertifikat: Es muss vom Hersteller ausgestellt werden; der Name muss mit den Herstellerangaben im Lizenzantrag übereinstimmen.
Kein einheitliches Format; muss Kerninformationen wie Produktspezifikationen, Chargennummer und Prüfergebnisse enthalten und mit einem amtlichen Siegel oder Qualitätsprüfsiegel versehen sein. Handelsamt der Stadt Jiaxing
Handelsunternehmen dürfen keine Zertifikate im Namen von Herstellern ausstellen; stattdessen muss ein konformes Qualitätsrückverfolgbarkeitsverfahren mit dem Hersteller eingerichtet werden.
Wichtige Hinweise zur Zollanmeldung und -konformität: Die Ausfuhrgenehmigung muss gleichzeitig mit der Zollanmeldung eingereicht werden. Die Angaben in der Genehmigung und auf den Waren müssen übereinstimmen. Mengen, die die Genehmigungsgrenze überschreiten (Überlieferung von bis zu 3 % zulässig), können zur Ablehnung der Bestellung führen.
Spezielle Methoden wie die Verarbeitung von Rohstoffen erfordern eine separate Registrierung und die Nutzung der Lizenz gemäß der Regel „nicht eine Charge, eine Lizenz“ (Handelsbüro der Stadt Jiaxing).
Exporte ohne Lizenz werden vom Zoll zurückgewiesen, mit Verwaltungsstrafen belegt und beeinträchtigen die Effizienz der Zollabfertigung sowie die Kreditwürdigkeit des Unternehmens.
Schritte zur Einhaltung der Vorschriften (Praktische Anwendung für Unternehmen):
Prüfen Sie den Zollcode des Produkts, um zu bestätigen, dass es im Anhang der Ankündigung aufgeführt ist.
Klären Sie mit dem Hersteller den Ablauf der Qualitätszertifikatsausstellung und bereiten Sie im Voraus eine Konformitätszertifikatsvorlage vor.
Melden Sie sich auf der einheitlichen Geschäftsplattform des Handelsministeriums an, um Verträge, Qualitätszertifikate und andere Unterlagen für die Beantragung der Lizenz einzureichen.
Nach Erhalt der Lizenz ist je nach Handelsmethode entweder „eine Charge, eine Lizenz“ oder „nicht eine Charge, eine Lizenz“ anzuwenden und die Zollanmeldung zu standardisieren.
Bewahren Sie alle Dokumente, einschließlich Lizenz, Vertrag und Qualitätszertifikat, zur Überprüfung auf.
Auswirkungen und Gegenmaßnahmen
Kurzfristige Auswirkungen: Steigende Exportkosten für Produkte mit geringer Wertschöpfung (wie Stahlknüppel und Bewehrungsstahl) zwingen die Unternehmen, auf höherwertige Produkte (wie Spezialstähle und Legierungswerkstoffe) umzusteigen.
Langfristiger Nutzen: Hilft dabei, Handelshemmnisse wie die EU-Kohlenstoffzölle abzubauen, verbessert die Produktqualität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit und fördert den grünen industriellen Wandel.
Reaktionen des Unternehmens: Optimierung der Produktstruktur und Steigerung der Forschung und Entwicklung sowie des Exports von Produkten mit hoher Wertschöpfung.
Es sollte ein Mechanismus zur Ablage und Rückverfolgbarkeit von Herstellerqualitätszertifikaten eingerichtet werden, um Unstimmigkeiten in der Dokumentation zu vermeiden.
Planen Sie Bestellungen und Lizenzanträge im Voraus, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
Häufige Missverständnisse aufgeklärt:
Es handelt sich nicht um eine „Exportbeschränkung“: Sie dient lediglich der Überwachung und Qualitätskontrolle und beinhaltet keine Mengen- oder Qualifikationsbeschränkungen.
Qualitätszertifikate sind unersetzlich: Handelsunternehmen können sie nicht im Namen der Hersteller ausstellen; sie müssen vom Hersteller selbst ausgestellt werden.
Strenge Regeln für die Zertifikatsverwendung: „Ein Zertifikat pro Charge“ darf für die Zollanmeldung nicht aufgeteilt werden; für die Abwicklung des Handels sind separate spezielle Verwaltungsanwendungen erforderlich.
Veröffentlichungsdatum: 13. Januar 2026
