I. Durchmesserspezifikationen (Hauptanwendungsbereich) Die Durchmesserspezifikationen für HRB400E-Bewehrungsstahl müssen strikt der Norm „Warmgewalzte Rippenstahlstäbe für Stahlbeton“ (GB/T 1499.2-2018) entsprechen. Der Nenndurchmesserbereich liegt zwischen 6 mm und 50 mm und deckt die meisten Belastungsszenarien im Ingenieurwesen ab. Unterschiedliche Durchmesser entsprechen unterschiedlichen Anwendungsanforderungen: Kleiner Durchmesser (6 mm–12 mm): Hauptsächlich verwendet für kleine Bauteile, Bügel und Verteilerstäbe, wie z. B. Bodenplatten-Verteilerstäbe, Wandanker, Sturzbügel usw. Gängige Abmessungen sind 6 mm, 8 mm, 10 mm und 12 mm; Mittlerer Durchmesser (14 mm–25 mm): Am weitesten verbreitet, geeignet für tragende Bauteile wie Rahmenbalken, Rahmenstützen, Randelemente von Schubwänden und Pfahlkopfplatten. Gängige Abmessungen sind 14 mm, 16 mm, 18 mm, 20 mm, 22 mm und 25 mm; Großer Durchmesser (28–50 mm): Dieser Durchmesser wird hauptsächlich bei weitgespannten Konstruktionen, schweren Bauteilen oder hochbelasteten Teilen verwendet, wie z. B. bei Rahmenstützen mit großem Querschnitt, Brückenträgern, Stahlkörben für Pfahlgründungen und der Bewehrung von Fundamenten großer Anlagen. Gängige Abmessungen sind 28 mm, 32 mm, 36 mm, 40 mm und 50 mm. II. Außenabmessungen und Rippenparameter (obligatorische Anforderungen)
Der HRB400E-Bewehrungsstahl hat einen kreisförmigen Querschnitt mit Längsrippen. Diese Rippen sind in Längsrippen (parallel zur Stahlachse) und Querrippen (in einem bestimmten Winkel zur Achse) unterteilt. Die Parameter müssen folgende Anforderungen erfüllen, um eine optimale Verbindung und Verankerung im Beton zu gewährleisten:
Querrippenkonstruktion:
Winkel: Der Winkel β zwischen der Querrippe und der Bewehrungsachse muss zwischen 45° und 60° liegen. Bei einem Bewehrungsdurchmesser d ≤ 12 mm kann der Winkel auf 30° vergrößert werden.
Abstand: Der Querrippenabstand l muss an den Durchmesser angepasst werden. Beispielsweise gilt: l ≤ 12 mm bei d = 6 mm, l ≤ 20 mm bei d = 25 mm und l ≤ 25 mm bei d = 50 mm. Die Abweichung des Querrippenabstands für denselben Bewehrungsstab darf ±10 % nicht überschreiten.
Höhe: Die Höhe h der Querrippen muss die Anforderungen an Festigkeit und Verbund erfüllen. Beispielsweise gilt: h ≥ 0,8 mm bei d = 10 mm und h ≥ 0,8 mm bei d = 20 mm. Bei h ≥ 1,5 mm und d = 40 mm gilt: h ≥ 2,4 mm. Die tatsächlich gemessene Höhe darf nicht weniger als 90 % des Standardwertes betragen. Längsrippen: Anzahl: Jeder Bewehrungsstab benötigt zwei symmetrisch verteilte Längsrippen. Die Breite b der Längsrippe sollte dem Durchmesser entsprechen, z. B. b = 2,0 mm bei d = 16 mm und b = 3,0 mm bei d = 32 mm. Länge: Die Längsrippe muss sich ohne Lücken oder Unterbrechungen über die gesamte Länge des Bewehrungsstabs erstrecken. Der Übergang von der Oberkante der Längsrippe zur Oberkante der Querrippe muss sanft sein, um Spannungsspitzen durch scharfe Kanten zu vermeiden. Abweichung des Querschnitts: Die tatsächliche Durchmesserabweichung des Bewehrungsstabs muss innerhalb von ±0,4 mm liegen (z. B. muss bei einem Bewehrungsstab mit einem Nenndurchmesser von 20 mm der tatsächlich gemessene Durchmesser zwischen 19,6 mm und 20,4 mm liegen); die Umfangsabweichung des Querschnitts darf ±2 % nicht überschreiten, und die Elliptizität (die Differenz zwischen dem maximalen und minimalen Durchmesser des Querschnitts) muss ≤0,4 mm betragen, um eine regelmäßige Querschnittsform und eine gleichmäßige Spannungsverteilung zu gewährleisten.
Veröffentlichungsdatum: 19. November 2025
